Hat man sich für eine Immobilie entschieden, ist es insbesondere für Ausländer und für Personen mit Wohnsitz im Ausland wichtig, frühzeitig, am besten noch vor der rechtlichen Überprüfung, die für den Erwerb der Immobilie erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.
Im Einzelnen:
a. Eröffnung eines Bankkontos bei einer griechischen Bank
Der Kaufpreis wird in Griechenland in der Regel bei Unterzeichnung des Kaufvertrages durch Übergabe eines Bank-Schecks geleistet. Aus diesem Grunde wird dem ausländischen Käufer empfohlen, ein Bankkonto bei einer griechischen Bank zu eröffnen. Dieses wird auch später im Rahmen der laufenden Verwaltung der Immobilie von Nutzen sein. Die Einrichtung eines solchen Bankkontos dient aber unter anderem auch als Nachweis der Herkunft der finanziellen Mittel. Dies ist, wie unter dem Punkt "Besteuerung des Immobilienerwerbs in Griechenland" (Stichwort „Pothen esches“) dargestellt, für die Besteuerung entscheidend.
b. Rechtsanwalt mit erweiterten Befugnissen
Bedient sich der Käufer für die Abwicklung des Immobilienerwerbs der Hilfe eines Rechtsanwalts, so ist die entsprechende Vollmacht entweder von einem griechischen Konsulat oder vor einem Notar im Ausland zu beglaubigen. Da die griechischen Behörden in der Regel nur ausdrücklich genannte Befugnisse, also keine Globalvollmachten, anerkennen und die Unterzeichnung und Beglaubigung von Vollmachten im Ausland i.d.R. mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, raten wir dem potentiellen Käufer dazu, in der Vollmacht die einzelnen Befugnisse aufzuschlüsseln. Auch wenn bis zum Abschluss des Verfahrens nur ein Teil hiervon benötigt wird, bewahrt diese Vorgehensweise den Käufer vor nachträglichen Behördengängen zur weiteren Unterzeichnung und Beglaubigung neuer Vollmachtsbefugnisse, welche wiederum mit Kosten verbunden sind.
Unabhänging vom Erwerb der konkreten Immobilie sollte die Vollmacht zu folgenden Handlungen ermächtigen. Die Auflistung folgt im Großen und Ganzen chronologischen Gesichtspunkten: