Der Käufer sollte, abgesehen von der Umschreibung beim Grundbuchamt, noch Folgendes beachten:
1. Allgemein
2. In steuerlicher Hinsicht
Deklarierung der Immobilie (E9-Formular),
Erwerber aus dem Ausland sollten in jedem Fall die Beratung eines spezialisierten Steuerberaters in Anspruch nehmen, der alle erforderlichen Erklärungen ordnungsgemäß einreicht. Beim Erwerb und der anschließenden Vermietung touristischer Immobilien sollte beachtet werden, dass dadurch in Griechenland eine Steuerpflicht entsteht; und zwar unabhängig auf welches Konto die Mieteinnahmen fließen, also auch dann, wenn der Mietzins auf ein ausländisches Konto überwiesen wird.