Der Verkäufer des Grundstücks muss dem Notar folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:
Nachweis steuerlicher Unbedenklichkeit des Verkäufers vom zuständigen Finanzamt,
Bestätigung der örtlichen Gemeinde oder Kommune, dass keine Immobilienabgabe (sog. T.A.P., entspricht in etwa der Grundsteuer in Deutschland, siehe den Punkt Gemeindesteuern und Abgaben in: Besteuerung des immobilienbesitzes in Griechenland) geschuldet wird,
Versicherungsnachweis des Verkäufers bei IKA (Sozialversicherungsträger), sofern erforderlich,
sofern illegale Bauten festgestellt worden sind, die Bestätigung eines Bauingenieurs, dass das Verfahren gemäß Art. 24 des G 4014/2011abgeschlossen wurde,
Bestätigung des zuständigen Bauamtes, dass das Verfahren der Legalisierung/Behebung von Verstößen gegen Bauvorschriften oder Nutzungswechsel abgeschlossen worden ist,
Auszug aus dem Grundbuch,