Die Steuersätze
Die Besteuerung des Erwerbs von Immobilien richtet sich in Griechenland danach, ob es sich um den Erwerb (a) eines Grundstücks oder einer älteren Wohnimmobilie oder (b) eines Neubaus mit Baugenehmigung nach dem 1. Januar 2006 handelt.
a. Die Besteuerung des Erwerbs von Grundstücken und älteren Wohnimmobilien
Beim Erwerb von Grundstücken oder älteren Immobilien, deren Baugenehmigung vor dem Jahre 2006 erteilt worden ist (dies trifft auf die Mehrzahl der Immobilien zu), fallen für den Käufer Grunderwerbssteuer (ΦΜΑ = Φόρος Μεταβίβασης Ακινήτων; in Höhe von 3% des Wertes der Immobilie) und eine Kommunalsteuer (in Höhe von 3% der Grunderwerbsteuer) an.
b. Die Besteuerung des Erwerbs von Neubauten
Beim Erwerb von Neubauten, d.h. von Immobilien mit einer nach dem 1. Januar 2006 erteilten Baugenehmigung, die zum ersten Mal nach ihrer Fertigstellung übertragen werden, wird die Grunderwerbssteuer durch die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% des Einheitswertes der Immobilie ersetzt. Folglich ergibt sich für Wohnimmobilien mit einem Kaufpreis oder (bis Ende 2014) Einheitswert von 100.000 Euro eine Mehrwertsteuer in Höhe von 23.000 Euro. Dies gilt allerdings nur für die erste Übertragung. Für alle weiteren Verkäufe fällt die Grunderwerbssteuer, aber keine Mehrwertsteuer mehr, an.
c. Gegenüberstellung
In folgender Tabelle werden die Unterschiede beim Erwerb älterer oder neuerer Immobilien dargestellt:
|
Ersterwerb |
Folgeerwerb |
Grundstück |
3% Grunderwerbsteuer |
3% Grunderwerbsteuer |
Gebäude genehmigt und gebaut bis 31.12.2005 |
3% Grunderwerbsteuer |
3% Grunderwerbsteuer |
Gebäude genehmigt und gebaut ab 1.1.2006 |
23% MwSt. |
3% Grunderwerbsteuer |
Nebenkosten eines Immobilienerwerbs in Griechenland